Schönes Eckgrundstück mit Altbestand und Potential

  • 670.000€
85413 Hörgertshausen
  • Grundstück
  • Immobilien Typ
  • 1159

Übersicht

  • Grundstück
  • Immobilien Typ
  • 1159

Beschreibung

Wir bieten Ihnen hier ein großes, dreiecksförmig geschnittenes Grundstück mit einem älteren Einfamilienhaus, Baujahr 1967/1968 an. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Wir befinden uns hier in einem Wohngebiet und es darf nach §34 BauGB (Nachbarbebauung)bebaut werden, sollte dieses Haus abgerissen werden. Neben der altersgemäßen Abnutzung ist auch ein allgemeiner Renovierungsstau des Hauses erkennbar. Empfohlen wird der Abriss des Objekts und eine förmliche Bauvoranfrage zu machen, da eine verbindliche Angabe über das Baurecht nicht gemacht werden kann. Ein Dreispänner oder DHH würde von den Kennzahlen passen. Eine Garage steht ebenfalls auf dem Grundstück.

Lage:

Hörgertshausen finden Sie am südlichen Rand der Hallertau und im nordöstlichen Teil des Landkreises Freising zwischen Moosburg und Mainburg. Geprägt wird die Landschaft durch viele Hügel. Eingebettet von Wiesen strahlt dieser beschauliche Ort viel Ruhe aus und bietet dennoch eine gute Infrastruktur. Dinge für den täglichen Bedarf werden hier nicht vermisst: Bäcker, Nahkauf mit guter Metzgerei und Getränkemarkt, Friseur, Kindergarten, Grundschule. In den Nachbarorten finden Sie einen Arzt, Apotheken, Supermärkte, Tankstelle, Banken… Der MVV bietet Verbindungen nach Moosburg und Mainburg. Die Anbindungen an diverse Autobahnen sind schnell anzufahren (A9, A92, A93). Für die Freizeitgestaltung wird auch Einiges geboten. Der Golfplatz Hallertau ist in 7 Minuten erreichbar. Diverse Sportvereine und Gastronomie vor Ort. Spaziergänge und Fahrradtouren machen in dieser Idylle besonders viel Spaß.

Sonstiges:

Alle Größenangaben stammen von den Eigentümern / Architekten. Eine Haftung für deren Richtigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Als immobilienvermittelndes Unternehmen ist MH Immobilien Monika Haumann nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Der zwischenzeitliche Verkauf an einen anderen Interessenten bleibt vorbehalten. Dieses Angebot ist nur für Sie bestimmt.

Das Objekt gilt als unbekannt, sofern kein Widerspruch mit entsprechendem Nachweis innerhalb von 48 Stunden schriftlich an uns erfolgt.

Bei Zustandekommen eines Kaufvertrages zu diesem Objekt ist eine Käuferprovision in Höhe 2,98% inkl. 19 % gesetzl. Mehrwertsteuer aus dem notariell beurkundeten Kaufpreis fällig. Die Immobilienmaklerin hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen.

Für mehr Informationen: https://www.immobilienscout24.de/expose/130187637

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Monika Haumann
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